Elektronische Wegfahrsperre
Seit fast 10 Jahren – genauer gesagt seit dem 1. Januar 1998 – ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in allen neu zugelassenen PKW eine elektronische Wegfahrsperre verbaut sein muss. Dies geschah vor allem auch wegen der Versicherungen, die eine Wegfahrsperre schon lange vorher gefordert hatten, um einen Diebstahl zu erschweren. Sobald die Zündung abgeschaltet wurde, schaltet sich die Wegfahrsperre von selbst ein und wird erst wieder beim Einschalten aktiviert.
Zur Aktivierung kommt ein sogenannter RFID-Chip zum Einsatz, dieser ist in den Schlüsselanhängen des PKWs enthalten. Nach dem §17 UWG ist ein Besitz von solchen Systemen verboten, mit denen es möglich ist eine Wegfahrsperre zu überwinden. Diese Systeme werden vor allem im Ausland dazu genutzt die Wegfahrsperren auszuschalten und es ist auch schon bei einigen modernen Fahrzeugen möglich, weshalb die Autohersteller natürlich immer besser ausgereifte Mechanismen verwenden.