Autozulassung – Diese Dokumente benötigen Sie
Den Gang auf die Zulassungsstelle sollten Sie gut vorbereiten, damit Ihre Autozulassung erfreulich verläuft. Sie müssen die notwendigen Papiere bei der Hand haben und natürlich auch Bargeld. Sicher haben sich die Aspekte beim Anmeldevorgang geändert. Früher waren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen und heute wird die Zulassungsbescheinigung I und II gefordert. Bekommen Sie keine Angst. Die Papiere sind nach wie vor gültig und müssen nicht zwingend ausgetauscht werden.
Die Kosten bei der Autozulassung
Die Kosten für eine Autozulassung dürfen nicht unterschätzt werden. Zwar hat jede Stadt und jede Gemeinde ihre eigenen Gebühren, aber ohne Geld geht es nicht. Hinzu kommen dann auch noch die Preise für neue Nummernschilder, wählen Sie ein Wunschkennzeichen, fallen noch extra Kosten an. Sonderwünsche werden in Rechnung gestellt, besondere Kennzeichen kosten Geld. Sie können die Zulassungskosten aber gerne reduzieren. Wird ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen im oberen Preissegment gekauft, dann erklärt sich der Händler oft bereit, die Zulassung zu übernehmen und die Kosten selbst zu tragen. So haben Sie nicht nur Geld gespart, sondern auch viel Zeit. Denn die Stunden, die Sie auf der Zulassungsstelle verbringen, sind weitaus sinnvoller zu gestalten. Mittlerweile sind die Händler sehr kulant, es herrscht ein reger Wettbewerb und der Kunde ist König.
Welche Papiere verlangt man bei der Autozulassung?
Es sollte aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen, wem das Fahrzeug gehört. Es ist also erforderlich, dass Sie tatsächlich der Eigentümer sind. Sie müssen den Kaufvertrag bei sich haben und natürlich den Fahrzeugbrief. Des Weiteren müssen Sie sich ausweisen, das geschieht mit einem gültigen Personalausweis oder einem anderen, offiziellen Dokument. Natürlich kann das Fahrzeug auch von einer anderen Person zugelassen werden, allerdings müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen. Wird ein Gebrauchtwagen zugelassen, müssen Sie den letzten Prüfbericht des TÜVs vorlegen, die bestandene Haupt- und Abgasprüfung kann damit dokumentiert werden. Bei der Zulassung eines Neuwagens ist dies allerdings nicht notwendig, da die erste HU-Untersuchung erst nach drei Jahren fällig ist. Sind Fahrzeuge aus dem Ausland eingeführt worden, ist ein deutscher TÜV-Bericht erforderlich, damit auch sichergestellt ist, dass das Auto dem deutschen Standard entspricht.
Absolut notwendig ist eine eVB-Nummer. Hiermit wird nachgewiesen, dass auch Versicherungsschutz besteht. Diese Nummern bekommen Sie telefonisch bei jeder Versicherung, eine schriftlich Ausfertigung ist nicht notwendig. Bei einer Erstzulassung ist auch die KFZ-Steuer für das erste Jahr zu entrichten und eine Einzugsermächtigung für alle Folgejahre müssen Sie unterschreiben. Sie sollten also über ein Konto in Deutschland verfügen, damit Ihre Zulassung nicht an der KFZ-Steuer scheitert.
Unterschiede bei jedem Zulassungsbezirk!
Je nach Zulassungsstelle können die Unterlagen abweichen, es ist also ratsam, sich telefonisch beraten zu lassen oder im Internet zu recherchieren. So sind Sie besten gerüstet und wissen genau, welche Papiere Sie notfalls noch besorgen müssen. Natürlich muss jedes Fahrzeug eine Zulassung bekommen, ohne diese Dokumente dürfen Sie auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Dies ist eine ganz wichtige Regelung, es besteht nämlich sonst kein Versicherungsschutz. Für die Fahrt zur Zulassungsstelle empfiehlt sich ein Kurzzeitkennzeichen, das ohne großen Kostenaufwand jederzeit zu bekommen ist. Der Gang zu Ihrer Zulassungsstelle ist also Pflicht, kein Auto darf ohne Nummernschilder und passender Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
Damit der Zeitaufwand wirklich im Rahmen bleibt, sollten Sie alle Papiere beisammen haben. Also legen Sie den Fahrzeugbrief vor, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und holen Sie sich bei der Versicherung eine eVB-Nummer. Eine Doppelkarte brauchen Sie nicht mehr, eine eVB-Nummer genügt. Allerdings ist eine Zulassung ohne diese Nummer nicht möglich, sie bestätigt nämlich, dass mit der Versicherungsgesellschaft auch wirklich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Das ist der EU zu verdanken, diese neue Vorgehensweise verschafft der Behörde einen deutlicheren Überblick.
Autozulassung – Kann man das Auto online zulassen?
Nein, eine Online-Zulassung ist leider nicht möglich. Der Gang zur Zulassungsstelle ist zwingend erforderlich, spätestens bei der Aushändigung der Fahrzeugpapiere werden Sie das merken. Jedoch können Sie die Zulassung online vorbereiten, das erspart lange Wartezeiten und macht aus langen Schlangen durchaus kurze. In der Zulassungsstelle werden die Daten nur noch kontrolliert und die Fahrzeugdaten ausgedruckt. Das erspart viel Zeit, die Sie durchaus anderweitig nutzen können.
Ist eine Wiederzulassung möglich?
Das ist sogar noch einfacher geworden, als es früher war. Die Betriebserlaubnis erlischt nämlich nicht mehr automatisch nach 18 Monaten, sondern ist sieben Jahre gültig. Erst nach dieser Zeit müssen Sie eine Vollabnahme nach der Straßenverkehrsordnung durchführen lassen. Liegt aber die Stilllegung innerhalb der 7-Jahresfrist, ist lediglich die Vorlage der Fahrzeugpapiere und natürlich ein Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung nötig.
Kann man den alten KFZ-Brief behalten?
Grundsätzlich ja. Aber Sie sollten diesen Wunsch gleich äußern, sonst wird der alte Fahrzeugbrief vernichtet und durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Der alte KFZ-Brief wird natürlich von der Behörde entwertet, kann aber mitgenommen werden. Den Brief gibt es nicht mehr, er wird von der Zulassungsbescheinigung abgelöst.
Unterschiedliche Anforderungen bei Autos aus dem Ausland!
Bei inländischen Autos werden meist nur die Fahrzeugpapiere und ein Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung verlangt. Ist das Fahrzeug aber aus dem Ausland, fordert der Gesetzgeber oft ein Vollgutachten. Ist der Wagen außerhalb der EU gekauft worden, müssen Sie zusätzlich noch eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen, sonst erhalten Sie keine Zulassung für Ihr Fahrzeug. Handelt es sich jedoch um einen Neuwagen aus der EU, ist eine Einfuhrumsatzsteuererklärung fällig. Auch wird oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die wird vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Sollten Sie noch weitere Papiere aus dem Ausland vorliegen haben, bringen Sie diese zur Sicherheit zur deutschen Zulassungsstelle mit, die Angestellten können sich leichter ein Bild machen und die Angaben mitunter vergleichen.
Wenn Vereine ein Fahrzeug zulassen, ist ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen und Unternehmen brauchen ihren Gewerbeschein oder den Auszug aus dem Handelsregister.
Eigentlich ist es ganz einfach ein Fahrzeug zuzulassen, wenn Sie alle geforderten Papiere bei der Hand haben, dauert es auch gar nicht lange. Nun brauchen Sie nur noch die Kennzeichen an Ihren neuen Auto zu befestigen und die Fahrt kann beginnen. Hoffentlich haben Sie viel Spaß mit dem neuen Auto, ob privat oder gewerblich.
Sie benötigen:
Einen gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung
Eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer, vormals Doppelkarte)
Zulassungsbescheinigung (vormals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
COC-Zertifikat bei Neuzulassungen für Fahrzeuge aus dem Ausland
Bescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung
Bargeld