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Promillegrenzen in Europa

Autofahrer sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß zu verhalten und vor allem für andere Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darzustellen. Dies schließt neben einer entsprechenden Übersicht und Voraussicht eine uneingeschränkte Konzentration beim Fahren mit ein. Sie darf in keiner Weise beeinträchtigt werden, weder durch mitfahrende Personen, durch irgendwelche Gegenstände und Geräte wie Handys und vor allem nicht durch Drogen, Medikamente und Alkohol. Bei letztgenanntem Mittel hat man vielerorts schnell Zugriff und bereits mit der Aufnahme geringer Mengen zeigt sich dies an der Fahrtüchtigkeit, selbst wenn ein Autofahrer seine Konzentration nicht beeinträchtigt glaubt.

Oftmals kann dies eine gewaltige Fehleinschätzung bedeuten, was sich in negativer Weise allein bei der Wahrnehmung widerspiegelt. So ist nicht nur das Auge in verstärktem Maße blendempfindlich, auch Entfernungen und Geschwindigkeiten werden schnell falsch eingeschätzt. Die Folge sind schlimmstenfalls schwere Unfälle. Daher hat man seit Jahrzehnten im Straßenverkehr eine Promillegrenze eingeführt die es nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland gibt.

Gerade, wenn die Ferienzeit angefangen hat und sich viele mit dem Auto ins europäische Ausland begeben, sollte man sich im Vorfeld durchaus informieren, wie es sich in den einzelnen Ländern mit den Promillegrenzen und möglichen Verstößen diesbezüglich verhält.

Die Länder und ihre Promillegrenzen:
0,0 Promille und damit ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer gilt für Estland, Litauen, Kroatien, Montenegro, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Darüber hinaus gilt diese Richtlinie auch in der Türkei, ausgenommen sind jedoch PKWs ohne Anhänger, bei denen noch 0,5 Promille erlaubt sind.

0,2 Promille hat man in Norwegen, Schweden und Polen als Richtlinie. Maßgebend ist dieser Wert auch in Griechenland für Fahranfänger und Motorradfahrer. 0,5 Promille ist für Autofahrer in über zwanzig europäischen Ländern die festgesetzte Grenze. Dies trifft zum einen auf die deutschsprachigen Länder zu wie Deutschland, Österreich und die Schweiz, wobei in der Schweiz erst seit 2005 diese Grenze gilt und sie zuvor bei 0,8 Promille lag. Darüber hinaus sind 0,5 Promille auch verpflichtend im nördlichen Europa für Dänemark, Finnland, Island, Lettland, im westlichen Teil für Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich, im südlichen Teil für Portugal, Spanien, Italien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Griechenland, Nord-Zypern und Türkei.

Alkoholtest

Alkoholtest ©iStockphoto/zstockphotos

0,8 Promille ist ein Wert, der vergleichsweise als weniger strenge Richtlinie betrachtet werden kann und der für die Staaten Luxemburg, Großbritannien, Irland und Malta gilt. Auch Liechtenstein hat derzeit noch diesen Richtwert, der aber vermutlich gesenkt werden soll, zumal man erst Erfahrungen sammeln möchte. 0,9 Promille ist die Grenze, die nur für Süd-Zypern gilt.

Regelung in Deutschland:
Obgleich die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 liegt, ist die Regelung bei alkoholbedingten Delikten doch etwas genauer zu betrachten. Dort liegt die Grenze nämlich bei 0,3 Promille. Für Fahranfänger hat man sie sogar auf 0,0 Promille während der Probezeit von zwei Jahren gesetzt wie auch für Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren. Verstoßen diese Personen gegen entsprechende Regelung, erfolgt eine Geldbuße von 125 Euro. Darüber hinaus gibt es einen Eintrag von zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Wird bei einer Verkehrskontrolle ein Promillewert von 0,5 bis 1,1 gestgestellt, so kann dies zu einer Geldbuße von 250 Euro, einem Fahrverbot bis zu drei Monaten sowie vier Punkten in der Verkehrssünderkartei führen. Bei absoluter Verkehrsuntauglichkeit erhöht sich die Strafe bei der Geldbuße auf 30 Tagessätze, oder aber normalerweise zu einem Führerscheinentzug mit sieben Punkten in der Verkehrssünderkartei.

Einige europäische Bußgelder gestaffelt nach Betrag:
0,0 Promille: Hier beläuft sich das Bußgeld in Rumänien ab 50 Euro, in Kroatien ab 70 Euro, in Bulgarien ab 200 Euro, in der Slowakei ab 270 Euro, in Ungarn bis 380 Euro, in Tschechien ab 450 Euro.

0,2 Promille: Norwegen veranschlagt ein Bußgeld ab 630 Euro, Polen geht sogar bis 1200 Euro. 0,5 Promille: Griechenland steht hier an erster Position mit einem Bußgeld ab 80 Euro, gefolgt von Slowenien ab 125 Euro, Belgien ab 140 Euro, Türkei ab 150 Euro, Niederlande ab 190 Euro, Österrreich ab 220 Euro, Portugal ab 250 Euro, Italien ab 260 Euro, Spanien ab 300 Euro, Dänemark ab 540 Euro, Schweiz ab 775 Euro. 0,8 Promille: Luxemburg fordert ein Bußgeld ab 1250 Euro, Irland ab 1270 Euro, Großbritannien bis 7200 Euro.

Vorsicht ist empfohlen:
Jeder, der seine Ferien in erster Linie im europäischen Ausland verbringen möchte, sollte sich auf alle Fälle an die geltenden Regelungen bzw. Werte halten oder bei anstehenden Autofahrten erst gar keinen Alkohol zu trinken. Werden diese verletzt, kann es zu empfindlichen Strafen vor allem in Form von Geldbußen kommen wie am Beispiel von Großbritannien mit bis zu 7200 Euro oder von Polen mit 1200 Euro präsentiert wird. In Schweden, wo Alkomattests ohne Verdacht durchgeführt werden, kann es schlimmstenfalls bei Überschreiten des Grenzwertes sogar zu einer Haftstrafe von sechs Monaten kommen und bei Trunkenheit mit Unfallfolge zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Auf alle Fälle wird bei Überschreiten der Promillegrenzen meist eine Weiterfahrt untersagt. Im Falle, dass ein Betroffener nicht zahlen kann, ist eine Sicherstellung seines Fahrzeugs die Folge. Bei Drogen oder Alkohol mit Unfallfolge kann es sogar zu einer Haftstrafe kommen.

Europäische tendentielle Entwicklung der Promilleregelung:
Bezüglich der zukünftigen Promilleregelung plant die Europäische Union, dass das Verkehrsrecht eine Vereinheitlichung erfährt. Dabei soll der Promillewert in allen Ländern bei maximal 0,5 Promille liegen, für Fahranfänger, LKW- und Busfahrer sowie für Motorradfahrer sogar bei 0,0 Promille. Außerdem soll ein Verstärkung der Kontrollen erfolgen, die auch miteinschließt, dass im Abstand von drei Jahren jeder Autofahrer überprüft wird.