Rote Ampel überfahren – Bußgeld und Folgen
Die Zeit drängt und die Wartezeit in der Schlange vor der roten Ampel war schon lang genug. Also noch schnell Gas geben und über die gelbe Ampel flitzen. Nicht immer eine gute Idee. Der rote Blitz zeigt unmissverständlich an, wenn es doch nicht mehr gereicht hat. Und ein solcher Rotlichtverstoß kann sehr unangenehme Folgen haben. Je nach Situation ist mit Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder gar einer Gefängnisstrafe zu rechnen.
Welche Strafen drohen bei Überfahren einer roten Ampel?
Innerhalb der ersten Sekunde
Bei Rotlichtvergehen ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Rotphase das Fahrzeug erfasst wird. Leuchtet die Ampel erst seit weniger als einer Sekunde rot, kann der Fahrer mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon kommen. Denn für einfaches Überfahren der roten Ampel innerhalb der ersten Sekunde gibt es laut Bußgelkatalog noch kein Fahrverbot. Es werden allerdings 90 € und ein Punkt in Flensburg fällig. Das ändert sich allerdings, wenn erschwerende Umstände, wie Gefährdung oder Sachbeschädigung, hinzukommen. Wurden durch das Einfahren in die Kreuzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 €. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, meist durch einen Unfall infolge des Rotlichtverstoßes, sind es sogar 240 €. In beiden Fällen gibt es zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei und es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Kein Fahrverbot, dafür einen Punkt und 70 € Bußgeld kann es geben, wenn das Fahrzeug zwar nicht in die Kreuzung überquert aber bei Rotlicht die Haltelinie missachtet. Beispielsweise wenn durch Einfahren in den Bereich, den Fußgänger überqueren, Passanten gefährdet werden.
Nach einer Sekunde Rotlicht
Dauert die Rotphase schon mindestens eine Sekunde an, handelt es sich nicht länger um einen einfachen, sondern um den sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Das macht sich durch höhere Strafen bemerkbar. Für die Missachtung des Rotlichts ist hier ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Dazu kommen zwei Punkte und 200 € Bußgeld. Liegt eine Gefährdung Anderer vor sind es 320 €, bei Sachbeschädigung 360 €. Dafür bleibt es auch unter diesen Umständen normalerweise bei 2 Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot. Je nach Art der Tatbegehung kann das Vergehen jedoch auch wesentlich drastischere Konsequenzen haben. Zum Beispiel wenn das Missachten der Ampel als durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursachte Ausfallerscheinung gewertet wird. Dann liegt anstelle einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c des Strafgesetzbuches vor. In diesem Fall ist nicht nur eine zusätzliche Geldstrafe, sondern auch der Entzug des Führerscheins mit Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz MPU) möglich. Darüber hinaus kann der Fahrzeugführer zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden.
Mit dem Fahrrad oder zu Fuß
Vielen Fußgängern und Radfahrern ist nicht bewusst, dass sie auch ganz ohne Auto oder Motorrad fleißig Punkte für das zentrale Fahreignungsregister sammeln können. Und das kann letztlich zum Verlust der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge führen. Beachtet ein Fußgänger die rote Ampel nicht, kann ihn das 5 € kosten. Verursacht dieses Verhalten einen Unfall, sind es 10 €. Punkte gibt es in diesem Fall keine. Ist der Verkehrssünder aber mit dem Fahrrad unterwegs, sieht das anders aus. Ein einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad innerhalb einer Sekunde nach dem Farbwechsel kostet 45 € und bringt noch keinen Punkt. Kommt Gefährdung hinzu, sind es 100 € und zwei Punkte. Bei Sachbeschädigung werden 120 € und ebenfalls zwei Punkte fällig. Ab einer Sekunde nach Beginn der Rotphase muss ein Radfahrer mit 100 € und zwei Punkten rechnen. Liegt Gefährdung vor sind es 160 €, bei Sachbeschädigung dagegen 180 €. Dazu kommen jeweils zwei Punkte in Flensburg.
Wie können die Behörden einen Rotlichtverstoß nachweisen?
Dauerhaft installierte Blitzanlagen
Bei der sogenannten stationären Rotlichtüberwachung handelt es sich um fest installierte Blitzanlagen. Da hierfür nicht unerhebliche bauliche Maßnahmen nötig sind, verbleiben solche Blitzer meist längerfristig an einer bestimmten Ampel. Das ist ein Vorteil für ortskundige Fahrer, da sie bereits wissen, wo besondere Vorsicht geboten ist. Für solche Anlagen werden zwei Induktionsschleifen mit einigem Abstand zueinander im Anschluss an die Haltelinie in der Fahrbahn verbaut. Beide Kontakte lösen jeweils ein Foto aus. So kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob lediglich ein Missachten der Haltelinie vorliegt, oder ob das Fahrzeug tatsächlich bei Rot in die Kreuzung eingefahren ist. Zudem lässt sich aus dem zeitlichen Abstand der beiden Bilder die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs bestimmen. Ist das Tempo zu hoch, kann der Fahrer zusätzlich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden. Darüber hinaus werden Zeit und Dauer der Gelb- und Rotlichtphasen gespeichert. Dauerhafte Blitzanlagen gelten daher als sichere Methode, Rotlichtverstöße zu beweisen. Vorausgesetzt, die Anlage hat keinen technischen Defekt und der Fahrzeugführer ist auf den Fotografien eindeutig zu erkennen, ist es daher sehr schwierig, so zustande gekommene Bußgeldbescheide anzufechten.
Mobile Rotlichtüberwachung durch die Polizei
Neben der stationären gibt es auch die mobile Rotlichtüberwachung. Der Nachweis erfolgt hier meist durch Videoaufnahmen. Dabei sind mindestens zwei Kameras im Einsatz. Eine wird auf die Ampelanlage ausgerichtet und zeichnet die Lichtphasen und Verstöße auf. Die andere Kamera dient dazu, das Gesicht des Fahrers eindeutig zu identifizieren. Wird ein Vergehen aufgezeichnet, so wird das Bußgeld in der Regel auch sofort durch die anwesenden Polizeibeamten erhoben. Neben Bild- und Videoaufnahmen sind auch Zeugenaussagen als Beweismittel zulässig. Beispielsweise wenn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder ein Polizist das Passieren der roten Ampel zufällig beobachtet hat. In solchen Fällen kann jedoch meist nur ein einfacher Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, da die Zeitspanne, die seit Beginn der Rotphase verstrichen ist, vom Zeugen lediglich geschätzt wird. Im Allgemeinen sind die Chancen gegen einen Bescheid erfolgreich vorzugehen, der allein auf subjektiven Beoachtungen beruht, am größten. Liegt Bild- oder Videomaterial als Beweis vor, lohnt sich die Mühe oftmals nicht.
Unter welchen Umständen darf eine rote Ampel überfahren werden?
Rechts abbiegen trotz Rotlicht
Der sogenannte Grünpfeil, ein rechts an der Ampel angebrachtes Schild als Ergänzung der Lichtzeichenanlage, erlaubt zwar das Rechtsabbiegen während der Rotphase. Allerdings ist ein Stopp an der Haltelinie zwingend vorgeschrieben. Wer in Begriff ist, rechts abzubiegen muss sich vergewissern, dass eine Gefährdung oder auch nur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Trotzdem halten viele Autofahrer nicht an, sondern fahren nach einem kurzen Blick durch. Eine Nachlässigkeit, die schnell teuer werden kann. Denn wer die rote Ampel ohne zu halten passiert, muss mit 70 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Geschieht dies mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sind 100 € zu zahlen und es gibt ebenfalls einen Punkt. Dasselbe gilt, wenn kreuzende Fußgänger oder Fahrradfahrer behindert werden. Verursacht der Fahrer durch das unvorsichtige Überfahren der roten Ampel einen Unfall werden es sogar 120 €. Kommt dann die eigene Versicherung für den Unfallschaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht auf, ist zusätzlich mit hohen Regressforderungen zu rechnen.
Weiterfahren trotz Rotlicht
In wenigen Ausnahmefällen erlaubt die Straßenverkehrsordnung das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, einem mit Blaulicht oder Sirene fahrenden Fahrzeug von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr Platz zu machen. Auch wenn das bedeutet, die Haltelinie vor einer Ampel zu überfahren. Dabei darf so weit in die Kreuzung eingefahren werden, wie es erforderlich ist, um den Einsatzwagen passieren zu lassen. Folgt darauf ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid, kann diesem erfolgreich widersprochen werden.
Auch wenn die Ampel wegen eines technischen Defekts nicht mehr auf grünes Licht wechselt, dürfen Verkehrsteilnehmer nach gängiger Rechtssprechung die Haltelinie überfahren. So gab das Oberlandesgericht Hamm 1999 einem Autofahrer recht, der die Kreuzung nach drei Minuten Wartezeit überquert hatte. Eine solche Entscheidung ist für andere Fälle zwar richtungsweisend aber keineswegs bindend. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, ein paar Minuten länger zu warten. In jedem Fall ist größte Vorsicht beim Überqueren einer roten Ampel geboten. Denn im Falle eines Unfalls bestehen kaum Chancen, ungeachtet der sonstigen Umstände, nicht als Unfallverursacher zu gelten.
Erst einmal Ruhe bewahren
Was ist zu tun, wenn man die Lichtzeichenanlage komplett übersehen oder es doch nicht ganz bei gelbem Licht über die Ampel geschafft hat? Zunächst gelassen bleiben, bis wirklich etwas passiert. Wer weder von der Polizei angehalten wurde, noch zwei rote Blitze bemerkt hat, der wurde höchstwahrscheinlich gar nicht erfasst. Auch wenn eine Anlage blitzt, muss es nicht zwangsläufig ein Nachspiel haben. Sind die Fotos aufgrund fehlerhafter Technik oder schlechter Witterung nicht zu gebrauchen, wird auch kein Verstoß geahndet. Erst wenn der Bescheid im Briefkasten liegt, muss ein Verkehrsteilnehmer aktiv werden. Die Chancen Bußgeld und Fahrverbot dann noch abzuwenden stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht besonders gut. Daher ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn wegen Drogen- oder Alkoholeinfluss der Verdacht auf eine Straftat besteht oder der dauerhafte Verlust des Führerscheins droht. Grundsätzlich gilt, Versuche sich rauszureden führen nicht zum Erfolg. Sinnvoller ist es, auch im Fall einer MPU, sich einsichtig zu zeigen und darzulegen, warum der gemachte Fehler zukünftig nicht mehr vorkommt.
Finanzielle Risiken absichern
Bei Rotlichtverstößen droht sehr schnell ein Fahrverbot. Das kann für Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind existenzbedrohend sein. Da sich ungerechtfertigte Bußgeldbescheide, eigene Fehler und andere widrige Umstände nie ganz ausschließen lassen, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung durchaus empfehlenswert. Sie ermöglicht die Anfechtung von Bescheiden ohne finanzielle Risiken. Ansonsten gibt es gegen Unannehmlichkeiten durch Ampelblitzer nur eine zuverlässige Methode. Bei Gelb lieber ein paarmal zu oft abbremsen, als einmal zu wenig.